Simulieren Sie noch oder melden Sie schon?

Zu Jahresbeginn hat unsere Regulatory Roadmap einen weiteren Knotenpunkt erreicht: Im Liquiditätsmanagement der Banken wurden zwei international einheitlich einzuhaltende Kennziffern eingeführt, die die grundsätzliche diesbezügliche Stabilität des Institutes repräsentieren und im Laufe des Jahres 2018 ihre Vollendung erreicht haben werden.

Den Fokus legen wir in diesem Beitrag auf die die kurzfristige Liquidität beleuchtende Kennziffer, die Liquidity Coverage Ratio (LCR).

Regulatory Roadmap LCRGemäß der am 10. Oktober 2014 von der EU-Kommission im Rahmen der Eigenmittelverordnung (CRR Capital Requirements Regulation) veröffentlichten delegierten Verordnung für die Umsetzung der Liquiditätsanforderungen ist nach schrittweiser Erhöhung seit 2015 im Laufe des Jahres 2018 die vollständige Einhaltung der LCR zu erreichen. Damit tritt die auf nationalem Recht beruhende Liquiditätsverordnung (LiqV) für all diejenigen Kreditinstitute außer Kraft, für die die Vorschriften der Artikel 411 bis 428 CRR gelten.

Die CRR gilt grundsätzlich für alle Kreditinstitute, die gemäß EU-Richtlinie 2013/36 beaufsichtigt werden.

Die als zentrale Komponente der Basel III Reformen etablierte Kennzahl bildet einen europaweit einheitlichen quantitativen und qualitativen Liquiditätsstandard ab, der sich wie folgt errechnet:

 

Übersetzt bedeutet diese Berechnung die kurzfristige Überlebenschance des betrachteten Kreditinstitutes in schweren Stressszenarien.

Erstklassig ist, was sich – ohne oder nur mit geringer Werteinbuße - unverzüglich in Barmittel umwandeln lässt. Die Erstklassigkeit wird dabei wie folgt klassifiziert:

 

Klasse Liquiditäts-Art (Beispiele) Bewertungsabschlag Anteil am anzurechn. Bestand
1 - Banknoten und Münzen
- Zentralbankforderungen
- EU-Staatsanleihen
- Staatsanleihen von Drittstaaten (Bonitätsstufe 1)
- Bundesländeranleihen
- mind. 60%
2a - Unternehmensanleihen, Mindestrating AA-
- Gedeckte Schuldverschreibungen (Bonitätsstufe 1)
15% max. 40 % 
2b - Unternehmensanleihen, Mindestrating BBB-
- Aktien
- Sichteinlagen bei Zentralbanken von Verbünden
- Verbriefung bestimmter Darlehen und –Leasings
- Gedeckte Schuldverschreibungen
25% bis 50% max. 15 %

 

Im Rahmen bankenaufsichtlicher Überprüfungsprozesse können im Einzelfall abweichend von oben genannter Berechnung Maßnahmen in Bezug auf die Höhe der LCR und/oder an ein abweichendes Maß an liquiden Assets verhängt werden.

Dass die Rechnerei und das Reporting für sich genommen Stress bedeuten, schwant uns bereits ... was aber hat das Kreditinstitut bei einem schweren Stressszenario zu erwarten?

Basierend auf Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise wird der je Kreditinstitut definierte Schock über die Summe folgender Eintrittsszenarien deklariert:

  • Abzug von Privatkundeneinlagen
  • Refinanzierung am Kapitalmarkt unmöglich
  • besicherte, kurzfristige Finanzierungen mit bestimmten Sicherheiten und Gegenparteien unmöglich
  • Ratingverschlechterung und dadurch vertragliche Abflüsse
  • Erhöhung der Marktvolatilität (Auswirkungen auf Derivatepositionen)
  • ungeplante Beanspruchung von Kredit-/Liquiditätsfazilitäten
  • Rückkauf von Schuldtiteln o.ä.

Die überwachten Kreditinstitute müssen der Kombination dieser Schocks wenigstens 30 Tage standhalten können, um Raum für eine – wie auch immer geartete - Rettung zu schaffen. 

In der Gesamtheit sind sowohl qualitativ als auch quantitativ zahlreiche Unterschiede zu den Regelungen aus der LiqV zu beachten. Diese hier aufzuführen würde allerdings den Rahmen sprengen. Wir verweisen an dieser Stelle gern auf die Veröffentlichungen der BaFin zu diesem Thema.

Der wesentliche Unterschied ist jedoch aus unserer Sicht, dass interne Verfahren zur Liquiditätsmessung und –steuerung deutlich stärker reglementiert werden. Im Rahmen der LiqV gab es eine sogenannte „Öffnungsklausel“, die den Kreditinstituten gestattete, eigene Liquiditätsrisikomess- und -steuerungsverfahren anstelle des „Standardsatzes“, also der allgemein gültigen Berechnungsgrundlage zu nutzen. Das institutsspezifische Modell wird im Vorwege von der BaFin gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG geprüft. (Detailliertere Informationen zu diesem Artikel erhalten Sie ebenfalls in unserem Blog.)

Mit Einführung der LCR unterliegen auch die Liquiditätsrisikomess- und –steuerungsverfahren einer hohen Reglementierung und Vereinheitlichung.

So ist die Implementierung des International Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) nach Vorgaben der EZB Vorschrift. Bei den ILAAP handelt es sich um Regulierungsvorschriften der EZB, die besagen, dass bedeutende Institute ihre (Risikomess- und –steuerungs) Prozesse so auszugestalten haben, dass sie den Ansprüchen der EZB genügen. Die Vorgaben greifen hier folglich direkt in interne Prozesse und Messverfahren ein.

Die Quote ist fortwährend in einem von den Kreditinstituten in ihren Statuten festzulegendem Korridor zu erfüllen und ihre Positionen monatlich zu reporten. Dies stellt die Kreditinstitute im Hinblick auf die Komplexität und Volatilität der Kennzahl vor besondere Herausforderungen.
Überwacht wird sowohl die Festlegung des Zielkorridors, die Berechnungsgrundlagen sowie die Einhaltung selbst durch die Europäische Bankenaufsicht (SREP - Supervisory Review and Evaluation Process) im Rahmen der EU-Bankenunion.

Herausfordernd ist diese Aufgabe sowohl dem Umstand geschuldet, dass die Berechnung der LCR und deren Bestandteile täglich zu erfolgen hat, um die geforderten Quartalsdurchschnitte melden zu können, als auch, dass diese unter Einbezug bestimmter Einflüssen und unter Umständen ad hoc simuliert werden muss. Darüber hinaus muss die LCR im Rahmen der 2014 von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) veröffentlichten Richtlinie zur Meldung von Refinanzierungen für ein Jahr vorausgeplant werden können.

Die relevanten Daten sind aus unterschiedlichen Quellen zu beschaffen, zu aggregieren und permanent aktuell zu halten. Darüber hinaus muss ihre Struktur und Aufbereitung CRR (Capital Requirements Regulation) -konform sein.

Aber nicht nur die Berechnung und Bereitstellung, sondern auch die mit der Einhaltung einhergehende Belastung der Bilanzstruktur und auch der GuV schränken die Kreditinstitute nicht unerheblich ein.

Meldewesen, Treasury und Gesamtbanksteuerung werden mehr denn je vor die Herausforderung einer regulatorisch und ökonomisch sinnvollen Kennzahlensteuerung gestellt.
Die Herausforderung besteht insbesondere in der ganzheitlichen Betrachtung der Interdependenzen von Liquidität-, Vermögens- und Ertragskomponenten.

Eine softwaregestützte, allzeit verlässliche und die GuV schonende Lösung ist nicht nur erstrebenswert, sondern dringend erforderlich.

Diese sollte parallele Analysen des betriebswirtschaftlichen Kennzahlensets bei Veränderung sämtlicher Parameter und die Ableitung von Steuerungsmaßnahmen ermöglichen. Klare, visualisierte und laufend verfügbare Analyseergebnisse sind ebenso Voraussetzung wie eine schnelle und flexible Reaktion auf etwaige regulatorische Änderungen.

In angemessener Zeit und sehr hoher Qualität sind Daten bereitzustellen, diese mit Parametern in Verbindung zu bringen, die dann in der Simulation unterschiedlichen Szenarien ausgesetzt werden.

Die Anforderungen an ein entsprechendes Tool haben wir in folgendem Bild vereinfacht dargestellt:

Wie Ihnen bis hierher mit Sicherheit bereits bewusst wurde, gewinnt neben einem wie oben genannt anspruchsvollen Reporting-Tool ein sämtliche Geschäftsprozesse, Daten und Strategien des Kreditinstitutes umspannendes Kernbanksystem im Zusammenhang mit der LCR erneut immens an Relevanz.

Die Einhaltung der LCR ist nicht nur eine einschränkende Vorschrift, die es gegenüber Dritten einzuhalten gilt. Sie ist vielmehr ein Steuerungsinstrument, das helfen kann, Risiken und Kostenfaktoren im Institut unter ständiger Kontrolle zu halten.

Analog weiterer Risiken ist sowohl für das kurzfristige Liquiditätsrisiko (definiert über die LCR) als auch für das langfristige Liquiditätsrisiko auf Basis der NSFR (Net Stable Funding Ratio) eine Strategie festzulegen, die besagt, in welchem Korridor sich diese bewegen können und in welche Richtung sie kurz-, mittel- und langfristig gelenkt werden.

Im Rahmen dieser internen Risikostrategie werden Ziele und Zielgrößen des Institutes festgelegt, die die Ausrichtung und das Vorgehen am Markt umreißen.

Zusammenfassend lassen sich diverse Herausforderungen an das Kernbanksystem und die diesem zuarbeitenden Tools herausstellen: Eine entsprechende Datenbasis muss laufend verfüg- und abrufbar sein. Die Datenbasis sowie die zu generierenden Kennzahlen sind gegenseitig zu referenzieren.

In diesem Rahmen muss es möglich sein, die Dimensionen Liquidität, Ertrag, Bilanz- und Kapitalverhältnisse miteinander zu kombinieren und unter bestimmten Maßnahmen und/oder Maßnahmenbündeln zu simulieren. Die Auswirkungen jeglicher Veränderungen sind schnell und transparent aufzuzeigen.

Voraussetzungen für die angestrebte Optimierung - nicht nur der Liquiditätskennzahlen, sondern auch des strategischen Vorgehens - sind eine hohe Transparenz bzgl. der Situation des Unternehmens und damit der Auswirkungen möglicher Steuerungsmaßnahmen auf die Kennzahlen, Erträge, Bilanzstrukturen usw. und natürlich die systemseitige Verfügbarkeit aller relevanten Daten.

Unsere Empfehlung: Verstehen Sie diese Vorschrift als Chance.

Die praktikable Umsetzung einer solchen Anforderung verlangt grundlegende und nachhaltige Entscheidungen, die Ihre operativen Prozesse erheblich vereinfachen können. Wir stehen Ihnen für einen Austausch, die Eruierung der Möglichkeiten und natürlich auch die Umsetzung sehr gern zur Verfügung.

 

Merle von Stephani
Autor:in: Merle von Stephani
Merle von Stephani ist als Projektleiterin und Business Analystin bei der BBHT Beratungsgesellschaft tätig. Ihre langjährige Erfahrung in der Finanz- und Versicherungswirtschaft bringt sie seit 2016 in die Projekte unserer Kunden ein.

Blogreihe - Regulatory Roadmap

Regulatory Roadmap

Wir möchten Licht in die aktuellen regulatorischen Anforderungen bringen.
Diese spannenden Artikel sind u.a. bisher erschienen:

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.