Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlichte am 20.12.2019 einen Referentenentwurf zur Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV). Damit möchte das BMF Datenlücken zu Wohnimmobilienkrediten schließen, die in den Jahren zuvor vom Internationalen Währungsfonds (IWF) und den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) bemängelt wurden. Mithilfe dieser Verordnung wird die Deutsche Bundesbank befugt, weitere Daten zur Erfüllung Ihrer Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz zu erheben. Im Fokus der FinStabDEV stehen Daten zu Wohnimmobilienkrediten.
Update 18. März 2021
Die FinStabDEV wurde am 02. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht – somit ist die rechtliche Grundlage zur Erhebung der Daten durch die Bundesbank geschaffen.
Gemäß Verordnung zählen zu den Meldepflichtigen nicht nur Kreditinstitute sondern u.a. auch Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Sitz im Inland. Die Deutsche Bundesbank hat jedoch die Möglichkeit differenzierte Meldeschemata für die in §2 Abs.2 (2) Nr. 1 der Verordnung definierten Gruppen der gewerblichen Darlehensgeber vorzugeben.
Im Vergleich zum Referentenentwurf wurde die Umsetzungsfrist für die Meldepflichtigen von 12 Monate auf 18 Monate nach Anforderung der Deutschen Bundesbank verlängert. Eine Anforderung der Bundebank sowie Meldefrequenz und Meldeschemata sind allerdings noch nicht veröffentlicht worden.
Der aktualisierte Zeitplan sieht derzeit wie folgt aus:
Datenerhebung zur makroprudenziellen Risikoüberwachung des Wohnimmobilienmarktes
Obwohl der Wohnimmobilienmarkt in Deutschland eine gesamtwirtschaftlich bedeutende Rolle spielt, liegen bislang keine belastbaren Daten zur Überwachung der gesamtheitlichen Risikolage des Immobilienmarktes vor. Aktuelle Marktentwicklungen - wie z.B. kürzlich stattgefundene Preisentwicklungen - können somit nicht hinreichend analysiert und beaufsichtigt werden. Die Datenerhebung zur Überwachung und Analyse des Wohnimmobilienmarktes soll dies ändern, indem der Aufsicht ein umfassender Gesamtblick über die Marktlage ermöglicht wird und makroprudenzielle sowie systemische Risiken rechtzeitig erkannt werden können.
In der Vergangenheit haben die Risiken insbesondere dann zugenommen, wenn sowohl Kaufpreise als auch Darlehensvergaben für Wohnimmobilien stark anstiegen, während die Standards für die Darlehensvergabe gleichzeitig gelockert wurden. Dadurch wurde ein Kreislauf in Gang gesetzt, bei dem der fremdfinanzierte Erwerb von Immobilien in Erwartung steigender Preise zunahm… und die Immobilienblase platzte!
Insbesondere in Hinblick auf die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008, welche durch das Platzen einer Immobilienblase ausgelöst wurde, ist eine umfassende Datenlage zur Identifizierung solcher Phänomene und damit einhergehenden Risiken essentiell. Die Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen gemäß FinStabDEV stellt die Grundlage zur Anforderung dieser Daten durch die Deutsche Bundesbank dar, um die laufende Analyse und Überwachung der makroprudenziellen Risikolage im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierungen zu ermöglichen und rechtzeitig wesentliche Störungen und Risiken im Immobilien- und Finanzsystem aufzudecken.
Die Deutsche Bundesbank ist auf dieser rechtlichen Grundlage berechtigt, Daten zu Immobilien, zur Wohnimmobilienfinanzierung, zu Darlehensnehmern sowie Darlehensgebern von den meldepflichtigen Instituten einzufordern. Dazu gehören beispielweise folgende Daten:
- Daten zur Immobilie, insbesondere zum Marktwert, zum Beleihungswert, zum Nut- zungszweck und zur Lage der Immobilien
- Anzahl und Höhe der vergebenen Wohnimmobiliendarlehen
- Angaben zu bankinternen Risikokennzahlen, insbesondere zu PD (Ausfallwahrscheinlichkeit), LGD (Ausfallverlustquote) und EL (erwarteter Verlust), risikogewichteter Aktiva und genutzter Methodik zur Ermittlung dieser Kennzahlen
Die Meldepflicht nach §1 FinStabDEV wird künftig für finanzielle Kapitalgesellschaften im Sinne des Anhangs A Kapitel 2 Nummer 2.32 bis 2.67 der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 bestehen, die Wohnimmobilienkredite zum Erwerb oder Bau einer Wohnimmobilie herausgeben. Betroffen sind somit nicht nur Kreditinstitute in Deutschland bzw. Zweigniederlassungen im Ausland, sondern u.a. auch Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Formelle Anforderungen an die Meldung, wie z.B. Form, Templates, Turnus, werden im aktuellen Referentenentwurf nicht konkretisiert, sondern durch Richtlinien und Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Finalisierung aufgrund von COVID-19 verschoben
Aufgrund der besonderen Herausforderung durch die COVID-19-Pandemie hat das BMF beschlossen, die Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung mit dem Ziel zur Unterstützung und Entlastung der Aufsicht und der Institute nicht länger prioritär voranzutreiben.
Abbildung 1: Möglicher Zeitplan nach Verschiebung aufgrund der Corona-Pandemie
Die Verordnung wird nun wahrscheinlich in der zweiten Hälfte diesen Jahres veröffentlicht, und nicht - wie ursprünglich geplant - im 2. Quartal 2020. Eine erste Datenerhebung wird frühestens ein Jahr nach Veröffentlichung der Verordnung erfolgen. In der Zwischenzeit wird die Ausgestaltung der Anforderungen in Form von Richtlinien und Rundschreiben der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und konkretisiert. Diese kurze Umsetzungsfrist wird in einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Referentenentwurf der FinStabDEV kritisiert. Zur Prozessanalyse und Umsetzung einer technischen und prozessualen Lösung in bestehende Datensysteme wird eine Vorlaufzeit von mindestens 24 Monaten gefordert. Durch die Corona-Pandemie wird sich nun die ursprüngliche Zeitplanung verschieben. Konkrete Angaben zur Veröffentlichung der Verordnung gibt es bislang nicht – ein möglicher Zeitplan ist in Abbildung 1 dargestellt.
Nach AnaCredit fordert das BMF somit eine komplexe, statistische Meldung von Instituten ein. Damit die Anforderungen termingerecht und effizient umgesetzt werden können, empfehlen wir, sich rechtzeitig mit den Vorgaben und der Datenhaltung auseinanderzusetzen.
Beginnen Sie frühzeitig mit der Umsetzung der FinStabDEV. Sprechen Sie uns gerne an - Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Implementierung neuer Vorgaben!