Der 3. Januar 2018 nähert sich: Die neue EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II (2014/65/EU) und die dazugehörige Verordnung MiFIR (Verordnung (EU) Nr. 600/2014) werden an diesem Tag wirksam. Deshalb möchten wir Ihnen gern die Implikationen von MiFID II und MiFIR im Rahmen unserer Regulatory Roadmap erläutern.

Regulatory Roadmap MiFID IIEine signifikante Lehre aus der Finanzkrise war, dass die Finanzmärkte beim Thema Transparenz sehr viel nachzuholen hatten. Die Komplexität der Produkte und die fehlende Regulierung führten dazu, dass zahlreiche Marktteilnehmer keinen ganzheitlichen Überblick mehr im Finanzsystem hatten. Daraus resultierend galt es, den regulatorischen Rahmen für Finanzprodukte und deren Märkte zu stärken. Die Regulierung des außerbörslichen Handels (OTC-Handel) geriet dabei auch verschärft in den Fokus.

Die Ziele von MiFID II/ MiFIR in diesem Kontext sind:

  • Verbesserung des Anlegerschutzes
  • Erhöhung der Transparenz von Finanzprodukten
  • Wiederherstellung des Vertrauens der Markteilnehmer in nicht-regulierten Bereichen
  • Stärkung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden

Da in MiFID II/ MiFIR die regulatorischen Bestimmungen äußerst umfangreich sind und dabei Verflechtungen bestehen, sind diese auf einer ganzheitlichen Ebene schwer nachzuvollziehen.

Um die oben genannten Ziele von MiFID II/ MiFIR zu erreichen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Neuerungen bzw. Änderungen vollzogen.

Im Rahmen von MiFID II/ MiFIR wird die Struktur der Märkte signifikant geändert, sodass der Handel von Finanzprodukten überwiegend über geregelte Handelsplattformen stattfindet.

Dazu wird eine neue Art von Handelsplattform, das sogenannte organisierte Handelssystem (Organised Trading Facility oder OTF), für Anleihen und Derivate etabliert. Neben der Handelspflicht für Aktien wurde folglich eine Handelspflicht für Derivate, die für ein Clearing gemäß der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) in Frage kommen und ausreichend liquide sind, eingeführt.

Der Betrieb eines organisierten Handelssystems stellt eine zulassungsbedürftige Wertpapierdienstleistung dar. Ein OTF wird als ein multilaterales System definiert, das weder ein geregelter Markt noch ein multilaterales Handelssystem (MTF) ist und welches die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Derivaten, Schuldverschreibungen, strukturierten Finanzprodukten, oder Emissionszertifikaten innerhalb des Systems in einer Weise zusammenführt, die zu einem Vertrag führen. Im Vergleich zum geregelten Markt und MTF gilt das OTF nur für diese Finanzinstrumente.

Die Etablierung dieser neuen Handelsplattform resultiert daraus, die Märkte in Europa effizienter und transparenter zu machen und dabei für die verschiedenen Märkte, die multilateralen Handel anbieten, die identischen Wettbewerbsbedingungen zu garantieren.

Der wesentliche Unterschied zu geregelten Märkten und MTFs besteht bei OTFs darin, dass der Betreiber eines OTFs bei der Zusammenführung von Aufträgen einen Ermessensspielraum hat. Der Betreiber eines OTFs darf, im Kontrast zum Betreiber eines MTFs, auf die Verknüpfung sich deckender Kundenaufträge für strukturierte Finanzprodukte, Schuldverschreibungen, Emissionszertifikate und jene Derivate, die keine Clearingverpflichtung nach EMIR haben, Bezug nehmen, wenn die Zustimmung des Kunden vorliegt.

MiFID II/ MiFIR werden in Abhängigkeit von Art und Volumen der Anlagetätigkeiten und Wertpapierdienstleistungen eines Unternehmens verschiedene Auswirkungen haben. Die regulatorischen Bestimmungen von MiFID II/ MiFIR gelten für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, einige nichtfinanzielle Gegenparteien, zentrale Gegenparteien und Drittlandunternehmen, die Anlagetätigkeiten und Wertpapierdienstleistungen in der Europäischen Union ausführen. Die verantwortlichen nationalen Behörden haben in diesem Kontext die Option zu bestimmen, wen sie als Wertpapierfirma nach MiFID II/ MiFIR betrachten und was sie unter Anlagetätigkeiten und Wertpapierdienstleistungen verstehen.

Das System für Vor- und Nachhandelstransparenz wird darüber hinaus auf Nichteigenkapitalinstrumente ausgeweitet und Ausnahmeregelungen werden unter anderem für die Herstellung der Vorhandelstransparenz bei großen Aufträgen und sprachbasierten Handelssystemen eingeführt. Die Nachhandelstransparenz wird durch MiFID II/ MiFIR bei allen Finanzinstrumenten sichergestellt.

Im Hinblick auf die nötigen operativen Anpassungen zählt die aus Artikel 26 MiFIR folgende Meldepflicht von Geschäften zweifelsfrei zu den wichtigsten Bestimmungen von MiFID II/ MiFIR. Die Zahl der meldepflichtigen Instrumente und Geschäfte wird deutlich steigen. Darüber hinaus werden zahlreiche Unternehmen von den neuen regulatorischen Bestimmungen tangiert werden und die von MiFID II/ MiFIR verursachten Änderungen im Alltagsgeschäft erleben. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass meldepflichtige Wertpapierfirmen nicht alle erforderlichen meldepflichtigen Daten erhalten werden, da es sich bei einigen der Daten um vertrauliche Informationen von Drittparteien handelt, deren Verbreitung möglicherweise gegen Datenschutzgesetze verstoßen könnte.

Regulatory Roadmap MiFID II

Die Meldepflicht von Finanzgeschäften gilt nach MiFID II/ MiFIR für zahlreiche Finanzinstrumente. Betroffen sind unter anderem Finanzinstrumente, deren Handel an einem Handelsplatz stattfindet bzw. die zum Handel zugelassen sind. Auch Finanzinstrumente, deren Basiswert ein Finanzinstrument ist, welches an einem Handelsplatz gehandelt wird, sind meldepflichtig. Hierbei ist eine deutliche Steigerung der melderelevanten Daten zu beobachten. Dies gilt für die am Finanzgeschäft involvierten Parteien genauso, wie auch für die Merkmale des Handelsplatzes und die Eigenschaften des Finanzinstruments. Relevante Informationen sind beispielsweise die nationale Identifikationsnummer für natürliche Personen, detaillierte Angaben zu OTC-Derivaten, der Entscheidungsträger, die Klassifizierung des Finanzinstruments oder der Legal Entity Identifier (LEI) für juristische Personen, denen ein LEI zusteht.

Für die Meldepflicht ist entweder der Handelsplatz oder die Wertpapierfirma zuständig. Dabei haben Wertpapierfirmen mehrere Möglichkeiten die Meldepflicht zu erfüllen. Sie können zum einen selbständig die Meldungen an die zuständige nationale Behörde übermitteln. Zum anderen können sie über einen genehmigten Meldemechanismus (Approved Reporting Mechanism oder ARM) oder einen Handelsplatz der Meldepflicht nachkommen. Da die Meldung komplex ist, ist die Alternative über einen ARM zu melden in den meisten Fällen die kostengünstigere Möglichkeit.

Durch die neuen regulatorischen Bestimmungen von MiFID II/ MiFIR ändert sich die Marktstruktur in Europa wesentlich. Für Derivate, Schuldverschreibungen, Emissionszertifikate und strukturierte Finanzprodukte ist die bedeutendste Wirkung auf die Marktstrukturen und den Wettbewerb durch die neue Handelsplattform OTF, die Etablierung einer Clearing- bzw. Handelsverpflichtung für Derivate und die Erweiterung der Transparenzvorschriften abzusehen.

Im Zuge der Clearingpflicht und der Handelsverpflichtung sind signifikante Konsequenzen für den Handel mit Derivaten zu erwarten. Der Handel von OTC-Derivaten, welche bereits der Clearingpflicht nach EMIR unterliegen und die genügend Liquidität vorweisen, wird in Zukunft auf geregelten Märkten, OTFs oder MTFs stattfinden. Dies impliziert, dass der Handel mit Derivaten im OTC-Umfeld zunehmend sinken und im Umkehrschluss auf regulierten Handelsplätzen steigen wird.

Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.

Albert Einstein

Dieses schöne Zitat von Albert Einstein beschreibt die Situation vieler von MiFID II/ MiFIR betroffener Akteure sehr gut. Die Auswirkungen der regulatorischen Bestimmungen von MiFID II/ MiFIR auf IT-Systeme sind sehr umfangreich. Aus diesem Grund ist es essentiell, die entscheidenden Probleme, die durch regulatorische Anforderungen entstehen, zu analysieren und eine ganzheitliche und effiziente Lösung zu erarbeiten. Die stetige Weiterentwicklung bestehender IT-Systeme nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein.

Unsere Empfehlung für Sie: Eine nachhaltige Implementierung von regulatorischen Anforderungen erzeugt zukünftige Synergien!

Bei der operativen Umsetzung von regulatorischen Anforderungen zählt es zum einen, das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge zu behalten und zum anderen durch eine nachhaltige technische Implementierung zukünftige, mögliche Novellierungen zu erleichtern. 

Wir unterstützen Sie gern bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer regulatorischen Anforderungen! 

Ersay Öztürk
Autor:in: Ersay Öztürk
Ersay Öztürk ist als Business Analyst und Projektleiter bei der BBHT Beratungsgesellschaft tätig. Seine fundierten Kenntnisse in der Finanzbranche bringt er seit 2017 in die Projekte unserer Kunden ein.

Blogreihe - Regulatory Roadmap

Regulatory Roadmap

Wir möchten Licht in die aktuellen regulatorischen Anforderungen bringen.
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